AGB für die Erstellung von Print- und E-Books

Definitionen

Lektorat: Arbeit am Stil und der Sprache des Textes, Veränderungsvorschläge zum Plot, der Anordnung von Textelementen, zur Verständlichkeit, zur Richtigkeit des Textes. Anpassung an die Absicht der Auftraggeber*innen. Verbesserung der Klarheit und der inneren Logik von Texten.

Korrektorat: Prüfung auf orthografische, grammatikalische und typografische Fehler an der Endfassung des Textes, letzter Schritt vor dem Schriftsatz. In der Regel eine Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber*innen und Auftragnehmer (4-Augen-Prinzip zur Verringerung von Betriebsblindheit). Vollständige Fehlerfreiheit darf und kann nicht garantiert werden. In der Regel werden Fehler von beidem Beteiligten eher gefunden, wenn der Text in einer anderen Form vorliegt. Ein  nachträgliches Finden von Fehlern durch die Auftraggeber*innen mindert nicht die Leistung des Korrektors, sofern es ein gewisses Maß (ein Fehler auf drei Normseiten, also 4500 Zeichen) nicht überschreitet.

Schriftsatz: Umsetzen des Textes und der anderen Objekte in eine Druckvorlage, in der Regel im PDF-Format. Auswahl der Schriftarten, Anordnung und Einordnung von Illustrationen, Fotos, Tabellen, Sonderformaten, Initialen und Überschriften (= Objekte) und Gestaltung des Buches. Dafür müssen die Auftraggeber*innen vorher das Endprodukt (Format, Papierqualität, Druckerei) definieren.

E-Book: Ein auf elektronischen Geräten wie dem iPad von Apple, dem Kindle von Amazon oder dem Tolino von Thalia lesbares Dokument.

Fliessendes Layout: Da die Darstellung (Schriftarten, Buchstabengröße, Zeilenabstände, Farbe-Schwarz/Weiss, Hintergrundfarben des Textes usw.) hier vollständig durch die Geräte und die Leser*innen bestimmt werden kann und auf jedem Gerät anders aussieht, ist die Richtigkeit des Produktes ausschließlich an der Darstellung auf einem iPad oder einem Kindle-Reader zu messen. Dies ist deswegen nötig, weil es viele sehr schlecht programmierte E-Book-Reader gibt, welche die Produkte nicht korrekt interpretieren. Außerdem ändern sich die Standards ständig. Hier wird Abwärts-Kompatibilität angestrebt, die nach den Regeln des International Digital Publishing Forums (<idpf>) validiert wird.

Festes (Fixed) Layout: Das elektronische Buch sieht so ähnlich wie ein gedrucktes Buch aus, kann jedoch außerdem interaktive Elemente, wie Videos, Animationen, Multiple-Choice-Befragungen und andere Elemente enthalten. Wenn als E-Book eine interaktive PDF oder ein Epub 3 (fixed) oder ein KF8 vereinbart wird, kann die Veröffentlichung durch Selfpublishing-Plattformen abgelehnt werden. Deshalb ist es wichtig, vor der Programmierung über das Vertriebssystem zu entscheiden.

Vertragsentwurf und AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Herstellung eines EPUB, einer Titelgrafik oder einer Druck-Vorlage, Lektorat, Korrektorat

Dies beinhaltet, wenn nicht anders vereinbart,

  • Sichtung des Materials
  • Vorschläge zu Änderungen
  • Umwandlung in EPUB (Anpassung der CSS)
  • Schriftsatz und Ausgabe als PDF
  • Einarbeitung von Illustrationen, Fotos, Tabellen, Sonderformaten, Initialen und Überschriften (Objekte)
  • Test auf verschiedenen Ausgabegeräten

Die Auftraggeber*innen sind berechtigt, sich jederzeit über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu unterrichten.

§ 2 Durchführung des Projektes

  1. Der Vertrag beginnt mit der Akzeptierung eines mit der konkreten Aufgabe verbundenen Werkvertrages oder einer Absprache und der Übergabe aller notwendigen Daten (vorbehaltlich der Nachsendung zusätzlicher Daten und Informationen).
  2. Ziel des Vertrages ist zum Beispiel, eine auf IPAD,  IPhone und anderen Smartphones und in den entsprechenden Leseprogrammen für EPUBs auf  verschiedenen Plattformen (OS X, Windows) funktionale, ästhetisch ansprechende und nach den Regeln des International Digital Publishing Forums (<idpf>) validierte Variante eines Buches herzustellen. Ziel kann auch ein Lektorat sein oder ein Korrektorat.
  3. Wenn das Buch durch einen Selfpublishing-Dienst wie epubli veröffentlicht werden soll, wird die Umwandlung in das Format für AMAZON (mobi) durch diesen vorgenommen. Die daraus entstehende Qualität kann durch den Auftragnehmer nicht gesichert werden, wird aber durch einen Test geprüft

§ 3 Vergütung

  1. Der Auftragnehmer erhält als Abgeltung seiner Leistungen (siehe § 1 dieses Vertrages) eine Vergütung.
    Die Abrechnung des Aufwandes erfolgt nach Wunsch durch Glaubhaftmachung und Arbeitsprotokoll.
  2. Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.
  3. Lizenzgebühren für fremde Materialien (Bilder, Schriften, Medien) müssen extra ausgeglichen werden und sind nicht Bestandteil des Honorars.

§ 4 Kostenvoranschlag und Zahlungsweise

Entsprechend dem Werkvertrag können Vorschüsse vereinbart werden, besonders wenn der Auftragnehmer für Lizenzen in Vorleistung gehen muss.

Die abschließende Vergütung erfolgt nach Abschluss des Projektes.

§ 5 Nutzungsrecht

  1. Der Auftragnehmer räumt den Auftraggeber*innen das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, wird sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits die Auftraggeber*in von evtl. Ansprüchen Dritter frei.
  2. Wenn nichts anderes vereinbart wird, darf der Auftragnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages das Buchcover und den Buchtitel als Referenz auf seinen Webseiten unbegrenzt verwenden. Auf Wunsch wird das Buchcover mit einem Link auf den entsprechenden Buchshop oder den Verlag hinterlegt.
  3. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein den Auftraggeber*innen vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf die Auftraggeber*innen weiter übertragen.
  4. Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes.
  5. Die Auftraggeber*innen sichern bei Übergabe von Werken Anderer (Bilder, Fotos, Grafiken, Fonts, über Zitate hinausgehende Texte und andere Werke) an den Auftragnehmer zum Zwecke der Einbettung in das Produkt zu, dass er/sie über alle notwendigen Nutzungslizenzen verfügen. Die Auftraggeber*innen verpflichten sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält die Auftragnehmer in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  6. Im Falle der Nutzung von Arbeitsergebnissen außerhalb des im Werkvertrag oder der Vereinbarung oder der Rechnung vereinbarten Zusammenhangs wird die Urheberschaft des Werkes wie folgt angegeben:
             © Dr. Bernd Floßmann. Berlin. ihrtraumvombuch.de
    (Zu juristischen Folgen der Verwendung des Copyrightzeichens © in Deutschland siehe hier)
  7. Das Nutzungsrecht entsteht durch den Abschluss des Auftrages, also durch die Übermittlung aller Arbeitsergebnisse an die Auftraggeber*innen und deren Anerkennung der Vollständigkeit dieser Arbeitsergebnisse durch die Honorarzahlung, welche durch den Eingang aller Honorare und Honorarbestandteile auf dem Konto des Auftragnehmers nachgewiesen wird.
  8. Wenn eine Druckvorlage oder ein Druckwerk angefertigt wird, erhält der Auftragnehmer mindestens ein Belegexemplar der Endfassung pro Veröffentlichungsform (Hardcover, Softcover, Ringbindung) auf Kosten der Auftraggeber*innen. Die Auftraggeber*innen übernehmen auch die Kosten für alle Testexemplare.

§ 6 Kündigung

(1) Auftraggeber*innen und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen.

Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:

a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.

b) Leistungsverzug.

(2) Wird aus einem Grund gekündigt, den die Auftraggeber*innen zu vertreten haben, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart.

(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für die Auftraggeber*innen verwertbar sind.

(4) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder die Auftraggeber*innen noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Die Auftraggeber*innen dürfen aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.

(2) Jede Haftung der Auftraggeber*innen gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält die Auftraggeber*innen in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

(4) Die In-Druck-Gabe erfolgt nach Freigabe der PDF-Dateien durch die Auftraggeber*innen. Da eine 100prozentige Fehlerfreiheit nicht garantiert werden kann und seriös nicht garantiert werden darf, übernehmen die Auftraggeber*innen mit der Druckfreigabe per E-Mail die Verantwortung für alle dann noch im Text oder auf dem Cover vorhandenen Fehler oder Veränderungswünsche. Dies betrifft besonders die Kosten für erforderliche Neudrucke oder die Vernichtung bestehender Auflagen.

§ 8 Datenschutz

Der Auftragnehmer verwendet alle von den Auftraggeber*innen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere die Adresse, Kontodaten und alle persönlichen Informationen ausschliesslich zur Veröffentlichung des Werkes. Dafür darf er diese Daten an epubli oder einen anderen Book-On-Demand-Dienstleister weitergeben und im Namen derAuftraggeber*innen ISBN-Nummern oder Kopien des Werkes bestellen und Exemplare des Werkes in Absprache und im Auftrag der Auftraggeber*innen an Andere (Kritiker, Verlage, Blogs) versenden. Darüber hinaus dürfen die Namen oder Pseudonyme der Auftraggeber*innen und der Titel und das Cover des Buches für die Eigenwerbung des Auftragnehmers verwendet werden.

Die erhobenen Daten werden gelöscht, wenn die Aufbewahrungspflicht beendet ist oder berechtigte Interessen der Beteiligten oder das Nichtzustandekommen des Vertrages es notwendig machen. Eine Information über die Löschung dieser Daten erfolgt über diese AGB hinweg nicht. Sollen Daten über den Zusammenarbeitszeitraum hinweg oder über den Aufbewahrungszeitraum hinweg aufbewahrt werden, kann das besonders im Werkvertrag vereinbart werden.

(Im Zweifelsfall und hier nicht erwähnten Situationen richte ich mich nach dem Verlagsrecht VerlG von 1902)